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Die Warenkreditversicherung schützt die Liquidität und den Lieferantenkredit Ihres Unternehmens und senkt somit das finanzielle Risiko, wenn es zu einer Insolvenz Ihres Auftraggebers oder zu einem Zahlungsverzug kommt.

Wer benötigt diese Versicherung?

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Mittelständische Unternehmen stehen immer wieder vor der Herausforderung, dass sich die Liquidität des Auftraggebers während der Auftragsausführung verändern kann. Wird der Auftraggeber die erbrachten Leistungen/Lieferungen auch vollständig bezahlen oder bezahlen können?

Vielschichtige Veränderungen können beim Auftraggeber eintreten, die dessen Liquidität beeinträchtigen, sodass Sie sich gegen den Ausfall Ihrer Forderungen aufgrund einer Insolvenz des Auftraggebers oder Zahlungsverzug absichern können.

Was ist versichert?

Die Warenkreditversicherung sichert Ihre Ansprüche gegenüber Ihren Auftraggebern für erbrachte Dienstleistungen sowie Warenlieferungen.

Welche zusätzlichen Leistungen beinhaltet die Warenkreditversicherung?

  • Ihr Kreditversicherer prüft die Bonität Ihres Auftraggebers. (Der Versicherer nutzt dazu unterschiedliche Informationsquellen, wie z.B. das eigene Informationsnetzwerk, Wirtschaftsauskunfteien und Bankauskünfte.)
  • Auch werden die entstehenden Kosten vom Versicherer getragen, falls Ihre Forderung gerichtlich eingefordert werden muss.
  • Nach erfolgloser Durchführung des Mahnverfahrens übernimmt der Kreditversicherer das Forderungsinkasso und ersetzt Ihnen natürlich den Schaden gem. vertraglicher Vereinbarung.
  • Sofern gewünscht, können auch Ansprüche aus Insolvenzanfechtungsverfahren mitversichert werden. (Mehr dazu unter Insolvenzanfechtung im Blog)

Was ist nicht versichert?

  • Forderungen gegen Bund, Länder, Landkreise und Gemeinden sowie juristischer Personen des öffentlichen Rechts
  • Fälligkeits- oder Verzugszinsen, Mahngebühren, Vertragsstrafen, Schadenersatz
  • Steuern und Zölle
  • Provisions- und Courtageforderungen

Welcher Geltungsbereich ist für die Warenkreditversicherung möglich?

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  • Deutschland
  • Europäische Union
  • weltweite Deckung

Wie errechnen sich Ihre Versicherungskosten?

Die Versicherungsprämie kann mittels zweier unterschiedlicher Berechnungsvarianten ermittelt werden:

  • Grundlage ist der Umsatz (Umsatzprämie)
  • Grundlage sind die versicherten Posten (Saldenprämie)

Welche Vorteile ergeben sich für Sie aus einer Warenkreditversicherung?

  • Sie können sich neue Märkte erschließen und das finanzielle Risiko kalkulierbar machen.
  • Sie sichern Ihren Cashflow ab und bleiben damit liquide.
  • Sie sichern Ihren Kreditbedarf ab, da durch die Besicherung Ihrer Aufträge auch für Ihre Kapitalgeber Sicherheit entsteht.
  • Und sollten Sie das Insolvenzanfechtungsrisiko zusätzlich versichert haben, droht Ihnen und Ihrem Unternehmen keine böse Überraschung aus dem Hinterhalt. Insolvenzanfechtung im Blog

Schadenbeispiel

Das mittelständisches Unternehmen XY produziert Metallscharniere für die Möbelindustrie. Der Auftraggeber AB bietet der Firma XY einen lukrativen Auftrag über 500.000 EUR. Der Geschäftführer der Firma XY, Herr Meier möchte unbedingt diesen Auftrag und fragt bei seiner Bank zum Auftraggeber an. Diese teilt mit, dass alles OK wäre. Die Zustellung der Scharniere sollte in drei Lieferungen im Abstand von drei Wochen erfolgen. Die Zahlungsfrist beträgt nach Vertrag sechs Wochen.

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Nachdem bereits zwei mangelfreie Lieferungen in den Auftraggeber AB erfolgten, meldet sich dieser auf die Zahlungserinnerung und bittet am Telefon um einen kleinen Zahlungsaufschub von 14 Tagen, da seinerseits ein Auftraggeber nicht zahlen würde. Gleichzeitig argumentiert er, dass bereits ein neuer Auftrag über 1,2 Mio. EUR verhandelt werden kann, weil die Scharniere der Firma XY hervorragend seien. Den Neuauftrag im Blick stimmt Herr Meier der verlängerten Zahlungsfrist zu und bestätigt dies per Email.

Aber auch 14 Tage später geht das Geld nicht auf dem Konto von XY ein und neue telefonische Vertröstungen erfolgen. Die letzte Lieferung geht pünktlich raus. Herr Meier wartet weitere zwei Monate auf sein Geld. Dann kommen 300.000 EUR auf sein Konto. Der Rest soll unmittelbar überwiesen werden.

Folge I: Herr Meier bleibt auf seinem Schaden von 200.000 EUR sitzen, weil der Auftraggeber AB nach weiteren drei Monaten Insolvenz anmeldet. Der Kreditversicherer übernimmt 70% des Bruttoschaden, also 162.400 EUR.

Folge II: Herr Meier hat den verbleibenden Schaden über 38.000 EUR verkraftet und den Vorgang nach zwei Jahren fast vergessen. Da meldet sich der Insolvenzverwalter der damaligen Auftraggebers und fordert gemäß Insolvenzrecht die erhaltenen 300.000 EUR von Meier zurück.

Variante I: Das Unternehmen XY verliert im Gerichtsverfahren und muss die 300.000 EUR an den Insolvenzverwalter zahlen, weil Meier unrechtmäßig die Zahlung erhalten hatte. Der Auftraggeber war seinerzeit offensichtlich in Zahlungsschwierigkeiten und Herr Meier hat das gerichtliche Mahnverfahren gescheut und die Zahlungsfrist verlängert. Das Unternehmen XY gerät selbst in Liquiditätsprobleme.

Variante II: Mit seiner Warenkreditversicherung hat Herr Meier für sein Unternehmen die Forderungen aus Insolvenzanfechtungen mitversichert. Der Warenkreditversicherer zahlt auch den Schaden an den Insolvenzverwalter und Herr Meier behält in seinem Unternehmen die notwendige Liquidität.

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Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

Wie im Schadenbeispiel ausgeführt empfiehlt sich bei großen Zahlungsblöcken unbedingt die Versicherung des Insolvenzanfechtungsrisikos. Mehr dazu auf: Insolvenzanfechtung im Blog

 

Unser Fachgebiet ist es, maßgeschneiderten Versicherungsschutz zu schaffen. Die üblicherweise am Markt verkauften Standardverträge beinhalten viele Deckungslücken (sogenannte K.O.-Klauseln) und sind für Produktionsunternehmen nicht geeignet.

Unsere Fachspezialisten beraten Sie gern, wie Sie Ihren Versicherungsschutz kostenneutral aufwerten können bzw. Ihre Unternehmensrisiken sinnvoll absichern.

Sie erreichen uns auch per Chat oder telefonisch unter: +49-371-40399-50.

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Wir stehen Ihnen bei allen Versicherungsfragen oder für Anregungen 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr per Chat, telefonisch unter: +49-371-40399-50, per E-Mail oder über unser Kontaktformular zur Verfügung. Gern rufen wir Sie zurück.

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