Wissensdatenbank und Basisinformationen
„Das empfehlen wir zu beachten, denn auch bei Versicherungen ist Wissen Macht.“
Bitte beachten Sie nachstehende Hinweise, damit im Schadenfall der volle Anspruch auf die Versicherungsleistung erhalten bleibt.
Für eine schnelle und unkomplizierte Schadenabwicklung sind folgende Faktoren wichtig:
- Wir als fachkompetenter Makler erarbeiten Ihnen den soliden Versicherungsvertrag mit schlüssigem Versicherungsschutz und unterstützen Sie in allen Belangen.
- Ein solider Versicherer, der kapitalseitig, fachlich und organisatorisch für das Risiko geeignet ist und mindestens eine gute Schadenabwicklung in der Vergangenheit zeigte.
- Sie als Unternehmer achten auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und setzen unsere Risikohinweise um.
Um unsere Hinweise zu den spezifischen Fachbereichen zu lesen, klicken Sie bitte auf den jeweiligen Titel:
Wichtige allgemeine Hinweise zu Ihren Versicherungen
§ Kündigung Vorvertrag
Falls Sie uns mit der Vermittlung eines neuen Vertrages beauftragt haben, bitten wir Sie, einen außerhalb unserer Betreuung bestehenden Vorvertrag erst nach Annahme des neuen Vertrages (= Zugang des Versicherungsscheins) zu kündigen. Sollten Kündigungsfristen zu beachten sein, sprechen Sie uns bezüglich der weiteren Vorgehensweise an.
§ Gefahrerhebliche Umstände
Besonders möchten wir auf die - Anzeige von gefahrerheblichen Umständen - hinweisen. Gefahrerheblich sind Umstände, die dem Versicherer die Risikokalkulation ermöglichen. Bitte geben Sie uns alles detailliert an, was zu Ihnen oder Ihrem Unternehmen oder versicherten Risiken relevant ist und sein könnte. Gefahrerheblich sind z. Bsp. auch alle Umstände, nach denen der Versicherer in seinen Antragsformularen fragt (z. Bsp. Vorerkrankungen oder Vorschäden). Diese müssen lückenlos und korrekt angegeben werden. Gefahrerhebliche Umstände müssen aber auch während der Vertragslaufzeit an den Versicherer gemeldet werden (z. Bsp. Gerüste am versicherten Gebäude, neu hinzukommende feuergefährliche Risiken im Umfeld des versicherten Risikoortes, Motortuning von Fahrzeugen u.a.)
§ Prüfung Versicherungsschein
Trotz Auftrag halten sich nicht alle Versicherer an den Versand der Versicherungsscheine über unser Haus. Soweit Ihnen der Versicherungsschein direkt vom Versicherer zugeht, bitten wir diesen auf Korrektheit zu prüfen, insbesondere dahingehend, ob Abweichungen vom gestellten Antrag dokumentiert wurden. Gerne können Sie uns beauftragen, den Versicherungsschein zu prüfen. Bitte senden Sie uns diesen mit dem Prüfungsauftrag zu.
§ Rechtzeitige und richtige Beitragszahlung
Wir weisen darauf hin, dass der Versicherungsschutz erst nach Bezahlung des Erstbeitrages, frühestens zum beantragten Versicherungsbeginn einsetzt, soweit vom Versicherer keine vorläufige Deckung erteilt wurde. Der Versicherungsschutz erlischt, wenn Folgebeiträge nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Mahnung entrichtet werden. Achten Sie auf die pünktliche Zahlung der Versicherungsbeiträge unter Berücksichtigung der korrekten Bankdaten des Versicherers (, denn der Zahlungseingang zählt).
§ Neuer Versicherungsschutz
Wünschen Sie kurzfristig Versicherungsschutz, tritt dieser erst nach schriftlicher Deckungsbestätigung durch uns und/oder den Versicherer ein.
§ Achtung Obliegenheiten
Bitte beachten Sie die jeweiligen vertraglichen Obliegenheiten. Eine Nichtbeachtung vertraglicher Obliegenheiten kann zu Leistungseinschränkungen oder Leistungsfreiheit des Versicherers führen.
Obliegenheiten sind u.a.:
- die unverzügliche Meldung von Schadensfällen,
- Maßnahmen zur Schadenvorbeugung und nach Eintritt des Schadens Maßnahmen zur Schadenminderung,
- die Anzeige von gefahrerhöhenden Umständen während und nach Vertragsabschluss,
- weitere Obliegenheiten gemäß den jeweiligen Versicherungsbedingungen. Bitte lesen Sie diese aufmerksam durch!
§ Schadenfall – was nun?
Im Schadenfall ist darauf zu achten:
- Veranlassen Sie die Anzeige bei den ersten Symptomen eines möglichen Schadens unverzüglich - nicht erst bei Feststellung des Schadens. D.h. auch, dass Sie z. Bsp. nach einem Sturm das Dach prüfen sollten oder einen Schaden vorsorglich anzeigen, wenn ein Auftraggeber einen möglichen Mangel an der hergestellten Sache erwähnt oder Feuchtigkeit im Gebäude festgestellt wird, die noch nicht zuzuordnen ist.
- Stimmen Sie die Schadenanzeige vor Meldung an den Versicherer mit uns ab, damit es nicht durch versehentliche Fehlangaben zu Problemen in der Regulierung kommt.
- Fertigen Sie bitte immer Fotos von der Schadstelle an - besser mehr als zu wenige, damit der Schaden klar erkannt und dokumentiert werden kann.
- Die beschädigten Teile bitte immer solange aufbewahren, bis der Versicherer die Freigabe zur Entsorgung erteilt. Weisen Sie den Handwerker ggf. daraufhin, dass dieser die beschädigten Teile aufzubewahren hat.
- Reparieren Sie bzw. veranlassen Sie die Reparatur erst, wenn der Versicherer die Reparaturfreigabe erteilt hat.
- Erstellen Sie bitte umfassende und möglichst lückenlose Schadenliste (z. Bsp. Feuer- oder Leitungswasserschaden) oder Stellgutliste (Diebstahlschaden), die alle vom Schaden betroffenen Sachen klar bezeichnet. Achten Sie darauf, dass Sie dem Versicherer und der Polizei die gleichen Listen zur Verfügung stellen. Ergeben sich im Nachgang neue Erkenntnisse, sind diese bei Polizei und Versicherer gleichzeitig anzuzeigen. Stehlgutlisten müssen unverzüglich angefertigt werden! Ideal ist es, wenn Sie mit den Stehlgutlisten Gerätenummern, Typen und Fotos usw. zur Verfügung stellen und mit Fotos einen Nachweis erbringen können, dass die Sachen zum Schadeneintritt vorhanden waren. Dies vereinfacht eine Großschadenabwicklung sehr.
§ Versichererwechsel/-vergleich
Bei einem Versichererwechsel sind regelmäßig Vor- und Nachteile gegenüber dem bisherigen Vertragswerk gegeben. Eine vollständige Information über mögliche Vor- und Nachteile der einzelnen Bedingungswerke kann im Hinblick auf deren Umfang und Auswirkungen nicht vollständig gegeben werden, auch deshalb nicht, weil die Bedingungen oft stark voneinander abweichen und ein direkter Vergleich wegen unterschiedlicher Bezeichnungen und Auslegungen nicht möglich ist. Wir verweisen diesbezüglich direkt auf die jeweiligen Vertragsbedingungen.
§ Veränderungen melden
Bitte informieren Sie uns, wenn sich bei Ihnen Veränderungen ergeben. Unter Umständen ergibt sich aus diesen Veränderungen eine notwendige Anpassung Ihres Versicherungsschutzes. Nur wenn uns Ihre Veränderungen im Voraus oder unmittelbar/unverzüglich schriftlich angezeigt werden, können wir auch für Sie tätig werden und lückenlosen Versicherungsschutz am Markt beschaffen. Dieser Versicherungsschutz gilt dann ab schriftlicher Bestätigung durch uns. Ihr Auftrag zur Beschaffung führt nicht automatisch zum Versicherungsschutz. Ebenso stehen wir Ihnen bei Bedarf gerne zur Verfügung, wenn die bestehenden Versicherungsverträge an geänderte Marktgegebenheiten angepasst werden sollen.
Wichtige Hinweise zur Sachversicherung
§ Betriebsart, Leistungsprofil, Risiko
Haben sich Ihre Betriebsart oder Ihr Leistungsprofil verändert? Oder sind Sie vom Mehrfamilien- ins Einfamilienhaus umgezogen?
- Nur die im Versicherungsvertrag bezeichnete Betriebsart und das bezeichnete Risiko sind versichert. Informieren Sie uns unverzüglich bei Veränderungen, damit wir rechtzeitig/unverzüglich den jeweiligen Versicherer informieren und den Versicherungsschutz aktualisieren können.
§ Was ist versichert?
Beachten Sie bitte in der Sachversicherung, dass ausschließlich die im Versicherungsvertrag beschriebenen Sachen (z. Bsp. kfm./techn. Betriebsausstattung, Maschinen usw.) an den vereinbarten Versicherungsorten versichert sind. Teilen Sie uns alle Änderungen, Anschaffungen, neue Versicherungsorte usw. (z. Bsp. neue Grundstücke, neue Häuser, Hallen, Neuanschaffungen, Neu-/Um-/Anbauten, neue Außenstellen, Niederlassungen, Läger etc.) unverzüglich mit, damit entsprechender Versicherungsschutz besorgt werden kann.
§ Versicherte Gefahren
Die versicherten Sachen sind ausschließlich gegen die im Versicherungsvertrag benannten Gefahren versichert.
- Wenn Sie weitere Gefahren (w. z. Bsp. Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Elementarereignisse, unbenannte Gefahren, böswillige Beschädigungen usw.) versichern möchten, kommen Sie auf uns zu. Wir besorgen Ihnen leistungsstarken und preiswerten Versicherungsschutz.
§ Versicherungssumme
Prüfen Sie bitte unbedingt, ob die gewählte Versicherungssumme ausreichend bemessen ist. Ermitteln Sie die Versicherungssumme nach den Neubauwerten der Gebäude und Neuanschaffungswerten bei Geschäftsinhalt/ Maschinen/ Elektronik und Hausrat. Anschaffungswerte von gebrauchten Sachen müssen zwingend mit dem Neuwert versichert werden – nicht zum Gebrauchtwert! Beachten Sie, dass die Neupreise berücksichtigen. Deshalb niemals Bilanzwerte, rabattierte Preise oder Gebrauchtpreise für die Ermittlung der Versicherungssumme heranziehen.
Prüfen Sie mindestens einmal jährlich, ob die Versicherungssumme noch ausreichend bemessen ist. Wir helfen Ihnen bei der Ermittlung der Versicherungssummen. Kommen Sie bitte rechtzeitig auf uns zu.
- Informieren Sie uns bitte unverzüglich, wenn die Versicherungssumme angepasst werden muss, weil sich beispielsweise durch Neuerwerb, Um-/Aus-/Neubau der Versicherungswert erhöht hat.
§ Achtung Unterversicherung
Beachten Sie die Problematik der Unterversicherung:
- Ist die Versicherungssumme niedriger (bei Verträgen nach dem neuen VVG erheblich niedriger) als der Versicherungswert liegt eine Unterversicherung vor und der Versicherer kann im Leistungsfall die Versicherungsleistung im Verhältnis Versicherungswert zu Versicherungssumme kürzen.
Beispiel:
gemeldete Versicherungssumme = 6.000.000 Euro
richtig ermittelte Versicherungssumme = 10.000.000 Euro
Unterversicherung = 40%
entstandener Schaden = 5.000.000 Euro
Leistung des Versicherers nur 60% = 3.000.000 Euro
(Dies gilt nicht für Versicherungsverträge, in denen ein Unterversicherungsverzicht korrekt vereinbart ist oder für Versicherungssummen auf erstes Risiko. Die Entschädigung ist hierbei auf die Versicherungssumme begrenzt, was jedoch auch zu einer Minderleistung und damit zu Liquiditäts-/Finanzierungsproblemen führen kann, wenn die Summen zu niedrig ermittelt wurden.)
§ Vorschriften einhalten
Beachten Sie bitte unbedingt die gesetzlichen und/oder behördlichen Vorschriften!
- Insbesondere in der gewerblichen Feuerversicherung müssen Sie die gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung der elektrischen Anlagen durch einen vom VdS-anerkannten Ingenieur durchführen lassen. Dazu zählen stationäre und mobile elektrische Anlagen/Geräte.
- Sie sind außerdem verpflichtet, die Einhaltung der Vorschriften zur Brandverhütung (z.B. Ausstattung mit Feuerlöschern, Einhaltung von Rauchverboten) zu überwachen sowie Ihre Mitarbeiter nachweisbar über die Einhaltung zu belehren.
- Versicherer bieten zum Aushang im Unternehmen Sicherheitsvorschriften an. Wir empfehlen Ihnen dies unbedingt, um im Schadenfall Argumentationsspielräume zu schaffen.
§ Gefahrerhöhungen melden
Sie sind verpflichtet Gefahrerhöhungen unverzüglich anzuzeigen.
Beispiele:
- Hat in Ihrer Nachbarschaft ein Betrieb neu eröffnet? => Versichereranzeige
- Wurde der vorgesehene Löschteich durch die Gemeinde abgelassen? => Versichereranzeige
- Führen Sie Bauarbeiten auf dem Versicherungsgrundstück durch oder haben Gerüste am Gebäude, in denen sich Ihre Geschäftsräume befinden? => Versichereranzeige
- Gibt es im Umfeld häufige Einbrüche oder werden Sie bedroht? => Versichereranzeige
- Wurde Ihr Gebäude zu mehr als 50% leergezogen oder besteht ein Leerstand? => Versichereranzeige
- Es gibt noch viele Gefahrerhöhungen mehr. Informieren Sie uns in jedem Fall einer Gefahrerhöhung unverzüglich. Wir stimmen diese gemeinsam ab und zeigen diese beim Versicherer an, damit Ihr Versicherungsschutz vollwertig erhalten bleibt.
§ Gefahrerhöhungen vermeiden
Stets müssen Sie darauf achten, dass Sie Gefahrerhöhung nicht selbst herbeiführen. Dies sollten Sie im Unternehmen anweisen und überprüfen:
Beispiele:
- Wird das Rauchverbot im Unternehmen strikt eingehalten?
- Werden feuergefährliche Stoffe in abgeschlossenen Räumen gelagert?
- Werden wärmeempfindliche Räume (Server-, Heizräume usw.) frei von brennbarem Material gehalten?
- Werden Abfallcontainer nicht am Gebäuden abgestellt?
- Werden Brandmelde-, Löschanlagen, Feuerlöscher usw. regelmäßig gewartet und die Mitarbeiter auf diese eingewiesen?
- Wird die elektrische Anlage regelmäßig nach VdS-Standard gewartet und Mängel umgehend beseitigt?
- Werden brennbare Stoffe an Maschinen und Anlagen entfernt sowie die gesetzlichen Vorschriften eingehalten?
- Werden nur so viel Rohstoffe an den Maschinen gelagert, wie unmittelbar zur Produktion benötigt werden?
§ Auf was ist noch zu achten?
- Stellen Sie keine unbeaufsichtigten Heizquellen auf.
- Lassen Sie Heizquellen generell niemals unbeaufsichtigt.
- Basteln Sie nichts selbst an elektrischen Anlagen.
- Bei Leerstand von Gebäuden oder Gebäudeteilen müssen die Hauptversorgungsleitungen (Strom, Leitungswasser) abgesperrt werden. ‚
- Bei längerem Leerstand müssen die Leitungswasser- und Heizungsanlagen entleert werden.
- Ab in den Urlaub: Dann u.a. die Kaltwasserhähne an Waschmaschine und Geschirrspüler abstellen.
- Wenn Sie das Gebäude/die Wohnung verlassen: Alle Außentüren und -Fenster verschließen, nicht nur zuzuziehen und die Alarmanlage einschalten (falls vorhanden).
- Vertraglich vereinbarte Einbruchdiebstahlsicherungen (z. Bsp. bündige Zylinderschlösser, Zuhaltungen, Tresore usw.) müssen auf Dauer vorhanden und funktionsfähig sein.
- In der gewerblichen Leitungswasserversicherung gilt für Vorräte, welche in Räumen unter Erde gelagert werden (z. Bsp. Keller), regelmäßig eine Lagerhöhe von mind. 20 cm.
- Beachten Sie weitere Obliegenheiten gemäß den jeweiligen Versicherungsbedingungen. Wir informieren Sie gern!
Wichtige Hinweise zur Haftpflichtversicherung
§ Betriebsart und Leistungs-/ Tätigkeitsprofil
Haben sich Ihre Betriebsart oder Ihr Leistungs-/Tätigkeitsprofil verändert?
- Informieren Sie uns umgehend, damit wir den Versicherungsschutz aktualisieren und die Veränderungen beim jeweiligen Versicherer anzeigen können.
- Beachten Sie, dass nur das im Vertrag beschriebene Risiko versichert ist. Abweichungen werden bei größeren Schäden meist mit Leistungsverweigerung des Versicherers quittiert.
§ Risikoänderungen
Geben Sie uns Nachricht, wenn sich Risikoerweiterungen oder Risikoerhöhungen ergeben. Insbesondere erachten wir es in der gewerblichen Haftpflichtversicherung für sehr wichtig, dass Sie die jährlichen Risikofragebögen korrekt und vollständig ausgefüllt an uns senden.
§ Deckungssummen prüfen
Da Sie nach gesetzlichen Bestimmungen unbegrenzt haften, empfehlen wir Ihnen zu prüfen, ob die Höhe der Deckungssummen (Personen-, Sach-, Vermögensschäden) und vereinbarten Sublimits (verringerte Deckungssummen für einzelne Deckungsinhalte) ausreichend bemessen sind.
§ Schadenersatzansprüche – was tun?
Sollten Sie mit Ansprüchen konfrontiert werden, welche eine Leistungspflicht des Haftpflichtversicherers begründen könnten, informieren Sie uns umgehend, damit das weitere Vorgehen abgesprochen werden kann. Warten Sie nicht, bis ein konkreter Schadenanspruch gestellt wird, sondern agieren Sie mit einer Schadenanzeige sofort, wenn ein möglicher Anspruch entstehen könnte.
§ Nicht schuldig!
Wir bitten Sie insbesondere, ohne Zustimmung des Versicherers keine Haftpflichtansprüche anzuerkennen und auch keinen eigenen Anwalt mit der Abwehr der Ansprüche zu beauftragen. Jede Maßnahme ist im Voraus mit dem Versicherer abzustimmen. Informieren Sie uns, wir kümmern uns um alle Details.
Wichtige Hinweise zur Rechtsschutzversicherung
§ Was ist versichert?
Beachten Sie bitte, dass Versicherungsschutz ausschließlich für die vereinbarten Leistungsarten (z. Bsp. Verkehrs-, Arbeits-, Vertragsrecht usw.) besteht.
§ „Versicherer first“
- Wir empfehlen Ihnen dringend, sich vor Inanspruchnahme anwaltlicher Leistung vom Versicherer eine Deckungszusage einzuholen.
- Soweit Sie direkt einen Anwalt beauftragen, empfehlen wir Ihnen mit diesem verbindlich zu vereinbaren, dass dieser erst tätig wird, wenn eine schriftliche Kostenzusage des Versicherers vorliegt. Außerdem sind Sie von ihm über etwaige Kosten, welche die Rechtsschutzversicherung nicht übernimmt, zu informieren.
§ Kostenfreie Rechtsberatung?
Viele Rechtsschutzversicherer bieten zwischenzeitlich auch eine kostenfreie telefonische Rechtsberatung an. Nutzen Sie diese.
§ Versicherungsschutz ab wann?
Der Versicherungsschutz beginnt meist für Rechtsverstöße, die nach Vertragsabschluss und einer etwaigen Wartezeit von 3 Monaten eintreten.
Wichtige Hinweise zur Kraftfahrtversicherung
§ Versicherungsbestätigung
Beachten Sie bitte, dass mit Aushändigung der Versicherungsbestätigung/eVB-Nummer nach Fahrzeugzulassung vorläufige Deckung nur für die Kraftfahrthaftpflichtversicherung besteht.
- Für die Kasko- und weitere Versicherungssparten (z. Bsp. Schutzbrief, GAP-Deckung usw.) besteht vorläufige Deckung nur, soweit diese von uns oder dem Versicherer schriftlich ausgesprochen wurde.
- Über unsere Rahmenabkommen versicherte Unternehmen sind mit Anmeldung auch kaskoversichert.
§ Risikoangaben
In der Kraftfahrtversicherung sind Rabatte und Zuschläge (z. Bsp. für die Jahreskilometerleistung, den Fahrerkreis, Garage und Beruf) in der Tarifkalkulation enthalten. Sind die Voraussetzungen nicht mehr gegeben, sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich anzuzeigen. Versäumen Sie diese Pflicht, ist der Versicherer berechtigt, Vertragsstrafen zu berechnen. Die Höhe der möglichen Vertragsstrafen können Sie den Versicherungsbedingungen entnehmen.
- Über unsere Rahmenabkommen versicherte Unternehmen sind dazu nicht verpflichtet. Aber Sie müssen uns natürlich korrekte Angaben zu Ihrem Fahrzeug machen.
- Wollen Sie ein Fahrzeug über 100.000 Euro Neu-/Zeitwert anmelden, setzen Sie sich bitte vor Kauf bzw. Zulassung mit uns in Verbindung. Für diese Fahrzeuge müssen wir vorher beim Versicherer Deckung einholen.
§ Fahrzeugverkauf
Falls Sie ein Fahrzeug verkaufen, tragen Sie dafür Sorge, dass dieses bei der Zulassungsstelle abgemeldet oder umgemeldet wird. Erledigt dies der Käufer nicht, haften Sie im Hinblick auf die Versicherungspflicht weiterhin für die Prämie der Kraftfahrthaftpflichtversicherung. Und vom Käufer verursachte Schäden können Ihren Schadensfreiheitsrabatt belasten.
§ Schadenfall, was tun?
- Rufen Sie die Polizei!
- Fertigen Sie am Unfallort unverzüglich eigene Beweisfotos vom Unfallort vom Fremdfahrzeug und Ihrem Fahrzeug.
- Nehmen Sie den Europäischen Unfallbericht mit dem Unfallgegner auf. Fertigen Sie dabei die Skizze.
- Falls Sie Schadenverursacher sind: Geben Sie die Schuld nicht zu. Dies hat haftpflichtversicherungsrechtliche Gründe.
- Melden Sie unverzüglich den Schaden bei uns oder dem Versicherer.
- Lassen Sie einen Kostenvoranschlag von Ihrer Werkstatt fertigen und reichen Sie diesen kurzfristig bei uns ein, damit ggf. ein Gutachter vom Versicherer beauftragt werden kann (ab ca. 2.000 Euro).
- Wenn Sie geschädigt wurden, denken Sie daran: Das richtige Mietfahrzeug wählen und die nötige Ausfallzeit belegen. Sie sind gegenüber dem gegnerischen Versicherer zur Schadenminderung verpflichtet. Manche Billigversicherer am Markt treiben ein übles Spiel! Je besser Ihre Beweise, desto einfacher die Abwicklung.
§ Kaskoschaden, was tun?
- Melden Sie unverzüglich den Schaden bei uns oder dem Versicherer.
- Beauftragen Sie bei Kaskoschäden keinen eigenen Sachverständigen, sondern holen Sie über uns die Anweisungen des Versicherers ein.
§ Wildschaden, und nun?
- Melden Sie unverzüglich den Schaden bei uns oder dem Versicherer.
- Sichern Sie an der Unfallstelle Beweise (z. Bsp. Tierhaare am Fahrzeug).
- Machen Sie ausreichend Fotos (besser zu viele als zu wenige).
- Informieren Sie vor Ort Polizei oder Forstamt und folgen Sie den Anweisungen.
- Waschen Sie erst das Fahrzeug, wenn die Beweisaufnahme abgeschlossen ist (ggf. durch einen Sachverständigen des Versicherers).
Wichtige Hinweise zur Personenversicherung
§ Gesundheitsfragen
In der Personenversicherung ist es besonders wichtig, dass die Gesundheitsfragen vollständig und korrekt ausgefüllt werden. Unvollständige oder fehlerhafte Angaben berechtigen den Versicherer zum Rücktritt vom Vertrag oder der Versicherer kann diesen wegen arglistiger Täuschung anfechten. Gleiches gilt für die Beschreibung Ihres Berufsbildes und die Angabe Ihrer Einkommensverhältnisse. Ist ein Versicherer vom Vertrag zurückgetreten oder hat er diesen angefochten, ist er leistungsfrei. Häufig ist es dann nicht mehr möglich, einen anderen Versicherer zu finden, welcher eine Anschlussversicherung anbietet. Sie können die Gesundheitserklärung oder Ergänzungen hierzu auch direkt an den Versicherer abgeben, wenn Sie aus Datenschutzgründen gegenüber unserem Haus keine Angaben machen möchten.
Wichtige Hinweise zur Lebens-, Berufsunfähigkeits- und Rentenversicherung
§ Gewinnanteile
Im Angebot ausgewiesene Gewinnanteile sind nicht garantiert. Diese sind insbesondere von der künftigen Entwicklung der Kapitalmärkte, der Kosten und Risiken abhängig. Bei Tarifen mit direkter Verrechnung der Gewinnanteile kann es zu Beitragsanpassungen kommen, wenn die Gewinne des Versicherers höher oder niedriger ausfallen. Entsprechend können die zukünftigen Beiträge niedriger oder höher ausfallen.
§ Tarifzillmerung
Bei gezillmerten Tarifen wird ein Großteil der Kosten in den ersten 5 Jahren in Abzug gebracht. Dies führt dazu, dass bei Rückkauf oder Beitragsfreistellung ein geringerer Wert als die eingezahlten Beiträge zur Verfügung steht. Detaillierte Angaben zu den Kosten und dem Verlauf entnehmen Sie bitte dem PIB und der vollständigen Beispielrechnung des Versicherers.
§ Nichtrauchertarif
Soweit Ihrem Vertrag "Nichtraucherbestimmungen" zugrunde liegen informieren Sie uns bitte, wenn Sie das Rauchen nach Vertragsabschluss beginnen, damit der Vertrag angepasst wird. Ansonsten ist der Versicherer in der Regel berechtigt, die Versicherungsleistung im Verhältnis zur ersparten Prämie zu kürzen.
§ Sportarten/Freizeitaktivitäten
Besonders gefährliche Aktivitäten oder Sportarten (darunter fällt auch die Tätigkeit als Flugzeugführer, Drachen-, Gleitschirmflieger, Motorradfahren, aktive Teilnahme an Rennsportveranstaltungen etc.), auch wenn diese erstmalig nach Vertragsbeginn ausgeübt werden, sind nur mitversichert, wenn dies besonders vereinbart wird.
§ Firmen-/Familien-/Personenabsicherung
Beachten Sie bitte, dass Ihre Absicherung Ihren Umständen und Interessen gerecht werden sollte. Für einen sinnvollen Versicherungsschutz ist Ihre persönliche sowie die Firmen- und Familiensituation zu beachten, damit im Notfall auch genügend Kapital zur Verfügung steht.
§ Weitere Verträge
Vielleicht haben Sie bereits Verträge vor Monaten oder Jahren abgeschlossen. Die Leistungen aus diesen sollte einem neuen Versicherer gemeldet werden, damit es im Schadenfall nicht zu Bereicherungsdiskussionen kommt. Außerdem sind die wichtig, um Ihren tatsächlichen Bedarf richtig berechnen zu können. Überversicherung ist genauso unnötig wie Unterversicherung. Teile Sie uns bitte alle bestehenden Verträge und deren versicherten Leistungen schriftlich mit.
Wichtige Hinweise zur Krankenversicherung
§ Beitragsentwicklung
Die künftige Beitragsentwicklung ist im Wesentlichen von Kostensteigerungen im Gesundheitswesen, von längeren Lebenserwartungen, abnehmenden Versichertenzahlen (u.a. demografische Entwicklung), geringen Beitragseinnahmen und der Wirtschaftlichkeit der Versicherer geprägt. Trotz einkalkulierter Alterungsrückstellungen wird es zu Beitragserhöhungen kommen. Über die mögliche Höhe künftiger Beiträge können wir keine Auskunft geben.
§ Tarifwechsel
Während der Vertragslaufzeit haben sie das Recht, in andere Tarife des Versicherers unter Mitnahme der Alterungsrückstellung zu wechseln. Dies kann für Sie günstig sein, wenn der Versicherer neue Tarife einführt, sich andere Tarife bei den Beitragsanpassungen besser entwickelt haben oder Sie andere/geringere Anforderungen an den Versicherungsschutz stellen. In der Regel sind neue Tarifvarianten jedoch nicht nachhaltig, da die o. g. Grundprobleme der Krankenversicherungssolidargemeinschaft damit nicht aufgehoben werden. Entsprechend sollten Sie vorsichtig agieren. Bitte kommen Sie auf uns zu, wenn wir alternative Tarife bei Ihrem Krankenversicherer prüfen sollen.
§ Versichererwechsel
- Der Wechsel zu einem anderen Krankenversicherer kann u. U. Sinn machen, wenn dieser deutlich wirtschaftlicher arbeitet und mehr Neugeschäft gewinnen kann. Sie sollten diese Kennzahlen aber genau prüfen!
- Regelmäßig kommt es im Nachgang des Versichererwechsels zu Problemen im Krankheitsfall, weil Vorerkrankungen nicht richtig benannt wurden oder Wartefristen bestehen. Dies kann u. U. auch auftreten, wenn die Vorerkrankung noch nicht richtig diagnostiziert wurde oder nicht alle Ärzte im Antrag benannt wurden. Leistungsverweigerung oder Vertragskündigung können die Folge sein. Bitte überdenken Sie einen Versichererwechsel unbedingt sehr genau! Bitte kommen Sie auf uns zu, wenn wir alternative Tarife bei Ihrem Krankenversicherer prüfen sollen.
- Wir weisen darauf hin, dass beim Wechsel eines Krankenversicherers erworbene Altersrückstellungen derzeit noch verloren gehen können.
- Außerdem müssen Sie unbedingt das neue Eintrittsalter, höhere Risikofaktoren und Vorerkrankungen beachten. Ein Wechsel zu einem anderen Versicherer ist mit erheblichen Risiken in Bezug auf die Anzeigepflichten verbunden und kann bei unrichtigen oder falschen Angaben zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.
§ Kostenvoranschlag
- Nehmen Sie ärztliche Leistungen in Anspruch, welche nicht von Ärzten nach der GOÄ oder GOZ bzw. nicht nach den dort genannten Sätzen abgerechnet werden, empfehlen wir vor Inanspruchnahme die Kostenübernahme mit dem Versicherer abzuklären (z. Bsp. alternative Heilmethoden, Honorarvereinbarungen, Behandlungen im Ausland, Rücktransporte u.a.).
§ Zahn
Wir empfehlen - und verschiedene Versicherer schreiben es vor - bei Zahnersatz und Kieferorthopädie sowie bei größeren Zahnbehandlungsmaßnahmen, Kostenvoranschläge dem Versicherer zur Genehmigung vorzulegen.
§ Stationär
Bei stationären Aufenthalten empfehlen wir, eine Kostenübernahmeerklärung vom Versicherer an das Krankenhaus zu veranlassen.
§ Kur oder Krankenhaus oder Hotel
Bei gemischten Anstalten sehen die Vertragsbedingungen der meisten Versicherer nur eine Leistungspflicht bei vorheriger Genehmigung vor.
§ Krankentagegeld
- Zeigen Sie in der Krankentagegeldversicherung unverzüglich Erkrankungen an, die eine Arbeitsunfähigkeit über die Karenzzeit hinaus zur Folge haben könnten. Der Versicherer hat keine rückwirkende Leistungsverpflichtung!
- Melden Sie uns Einkommensänderungen bitte schriftlich, damit wir Ihre Krankentagegeldversicherung ggf. anpassen können.
§ Pflegeversicherung
- Zeigen Sie in der Pflegepflichtversicherung den Eintritt der Leistungspflicht sofort an. Auch hier besteht keine rückwirkende Leistungsverpflichtung.
- Die gesetzlichen Pflegemindestsätze reichen nicht aus. Sie sollten unbedingt im Pflegebereich zusätzlich vorsorgen! Gern erstellen wir Ihnen Angebote dazu. Kommen Sie bitte auf uns zu.
§ Kinder privat krankenversichern
- Kinder können ohne Gesundheitsprüfung sehr preiswert in der Krankenvollversicherung eines Elternteils mitversichert werden. Die Meldefrist ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen und liegt üblicherweise bei zwei Monate nach Geburt des Kindes. Über diese Frist hinaus ist eine Mitversicherung nur noch mit Gesundheitsprüfung möglich, was bei bestehenden Erkrankungen des Kindes zu Annahmeproblemen beim Versicherer oder deutlich höheren Beiträgen führen kann.
- U. U. macht die private Krankenversicherung für Ihr Kind Sinn. Wir sollten gemeinsam alle Versorgungs- und Beitragsrahmenbedingungen besprechen. Kommen Sie bitte auf uns zu.
Wichtige Hinweise zur Unfallversicherung
§ Unfallmeldung
Melden Sie einen eingetretenen Unfall unverzüglich bei uns oder dem Versicherer direkt und lassen Sie sich dringend ärztlich behandeln. Im Idealfall sprechen Sie die Schadenmeldung vor Versand an den Versicherer mit uns durch. Dem Versicherer können Sie vorab eine Anzeige erstatten, aber die konkreten Daten nachliefern.
§ Unfalltod
Der Unfalltod muss bei manchen Versicherern bereits innerhalb 24 Stunden gemeldet werden, damit der Versicherer z. Bsp. eine Obduktion veranlassen kann.
§ Achtung!
Werden die Fristen versäumt kann es zu Regulierungsproblemen mit dem Versicherer kommen.
§ Dauerschaden
Sollten durch einen Unfall Dauerschäden verbleiben, ist der Anspruch auf Invaliditätsleistungen innerhalb von 12 Monaten (bei einigen Versicherern gelten längere Fristen) schriftlich zu erheben. Wird diese Frist versäumt, erlischt der Anspruch auf eine Versicherungsleistung. Unsere Rahmenabkommen haben deutliche längere Fristen, bitte sprechen Sie diese im Voraus mit uns ab.
§ Berufswechsel
Die meisten Versicherer unterscheiden zwischen handwerklicher und kaufmännischer Tätigkeit. Zeigen Sie deshalb einen Berufswechsel oder einen Wechsel im Tätigkeitsbereich (z. Bsp. Bauleiter vom Büro auf die Baustelle) unverzüglich an.
§ Ärztliches Zeugnis
In der Regel verlangen die Versicherer auch für Krankentagegeldleistungen den ärztlichen Nachweis der Erstbehandlung zum Schaden. Sprechen Sie uns bitte an, damit es nicht zu Regulierungsproblemen kommt.