Neben der Betriebshaftpflichtversicherung und in Ergänzung der erweiterten Produkthaftpflichtversicherung besteht für produzierende Betriebe und Handelsbetriebe oftmals auch der Bedarf einer Rückrufkostenversicherung. Die im Zuge eines Rückrufes entstehenden Kosten können erheblich sein. Tragen muss diese der Verursacher - also der Hersteller des mangelnden Produktes.
Wer benötigt diesen Versicherungsschutz?
Hersteller (End- und Teilhersteller), Zulieferer, Importeure und Händler von Erzeugnissen, welche einem Rückrufrisiko unterliegen, d. h. Produkte, die ein Personenschadenrisiko beinhalten
Was sind die Ursachen für Rückrufaktionen?
Ursachen sind grundsätzlich nicht gewollte und nicht beabsichtigte Mängel am Produkt, die sich bei der Entwicklung, Konstruktion, Produktion, Lagerung, beim Transport oder erst beim Gebrauch ergeben.
Zu den häufigsten Ursachen zählen:- Konstruktionsfehler, wie z. Bsp. durch Verwendung von unausgereiften bzw. überholten Technologien, Mängel im Produktionsprozess etc.
- Herstellungsfehler, wie z. Bsp. Fremdkörper im Produkt (Mikroorganismen, Glas- und Holzsplitter oder Steine), Verwendung von mangelhaftem Rohmaterial, fehlerhafte Verarbeitung von Roh- und Zusatzstoffen
- Instruktions- und Dokumentationsmängel durch fehlende oder unverständliche Anweisungen an den Verbraucher für die Handhabung des Produktes
In den meisten Fällen sind Konsum- und Industriegüter betroffen, welche in großen Serien produziert werden. Dazu zählen beispielsweise Haushaltsgeräte, Spielwaren, Heizapparate, Ventile etc. In den letzten Jahren sind die Rückrufaktionen speziell im Bereich der Automobilindustrie stark auf dem Vormarsch.
Was kann versichert werden?
Eigen- sowie Fremdrückruf. Versichert sind dabei die Kosten für den Rückruf bzw. die Rücknahme im Zusammenhang mit einem vom Versicherungsnehmer hergestellten oder gelieferten Produkt, welches in den Besitz von Dritten übergegangen ist. Der Rückruf muss zur Vermeidung eines versicherten Personen- oder Sachschadens dienen oder von einer Behörde angeordnet werden.
Wann muss ein Produkt zurückgerufen werden?
Wenn das Leben oder die Gesundheit der Endabnehmer oder anderer mit dem Produkt in Berührung kommender Dritter durch das in Verkehr gebrachte Produkt erheblich gefährdet sind und sich die Gefahr nicht mit z. Bsp. einer Warnung/Hinweis beseitigen lässt.
Welche Kosten sind versichert?
- Benachrichtigung bekannter oder unbekannter Endabnehmer des Produktes, durch z. Bsp. schriftliche bzw. telefonische Mitteilung oder öffentliche Benachrichtigung durch Presse, Radio, TV
- Kosten für den Transport einschließlich Verpackung
- Beseitigung oder Vernichtung des Produktes
- Überprüfung von Produkten, welche nachweislich zu einer mit Mängeln behafteten Serie gehören.
- Löhne für zusätzlich benötigtes Personal als Folge des Rückrufes
Welche Kosten können nicht versichert werden?
Kosten der mangelhaften Erzeugnisse selbst und Kosten eines Rückrufs im Rahmen reiner Gewährleistungsansprüche, z. B. Schönheitsfehler
Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?
Die Höhe der Versicherungssumme ist vom speziellen Risiko Ihres Unternehmens abhängig und frei wählbar. Wir berücksichtigen Ihre jeweilige Situation und erarbeiten für Sie die maßgeschneiderte Lösung.
Schadenbeispiele aus der Praxis
1. Kinder
Eine Firma ruft Seifenschalen und Zahnputzbecher zurück, eine andere muss Puppen zurückrufen. Kleinteile können sich lösen und von Kindern verschluckt werden.
2. Bier
Eine Brauerei ruft 1,2 Mio. Flaschen Bier zurück, nachdem in zwei Flaschen Reinigungsmittel entdeckt wurden.
3. Kurzschluss und Brandgefahr
Über 25.000 Reiskocher müssen zurückgerufen werden, da Mängel im elektrischen Teil entdeckt werden. Der Schaden beläuft sich auf rund 20 Mio. EUR.
4. Lecker Eis…
Ein Eiscreme-Hersteller muss infolge Salmonellenbefall seine Produkte im Wert von rund 1 Mio. EUR zurückrufen..
5. Airbag…
Ein Zulieferer für Airbagteile ist verantwortlich für den Rückruf von 650.000 Fahrzeugen, weil durch sein Teilprodukt die Airbags unkontrolliert auslösen können.
TIPPS für Ihren Versicherungsschutz
Krisenplan: Grundsätzlich sollte jedes Unternehmen innerbetriebliche Vorkehrungen treffen, um auf derartige Notsituationen vorbereitet zu sein. Im Rahmen des Krisen- und Risikomanagements ist es sinnvoll, einen Rückrufplan auszuarbeiten.
Vorsicht: Einige Versicherer am Markt binden den Versicherungsschutz an den wirksamen Krisenplan im Unternehmen. Fehlt dieser oder ist dieser unzureichend kann der Versicherungsschutz gefährdet sein.
Es gibt neben den benannten sinnvollen Zusatzbausteine viele andere mehr, die Sie für Ihre Rückrufkostendeckung berücksichtigen sollten, um Ihren Versicherungsschutz zu verbessern. Wenn wir Sie bei der Gestaltung Ihres Versicherungsschutzes unterstützen dürfen, kommen Sie einfach auf uns zu.
Unser Fachgebiet ist es, maßgeschneiderten Versicherungsschutz zu schaffen. Die üblicherweise am Markt verkauften Standardverträge beinhalten viele Deckungslücken (sogenannte K.O.-Klauseln) und sind für Produktionsunternehmen nicht geeignet.
Unsere Fachspezialisten beraten Sie gern, wie Sie Ihren Versicherungsschutz kostenneutral aufwerten können bzw. Ihre Unternehmensrisiken sinnvoll absichern.