Zukünftig werden wir hier über die neuesten Entwicklung im Bereich der Unternehmensversicherungen, zum Risikomanagement und vielen übergreifenden Themen beitragen.
Bitte geben Sie uns Ihr Feedback, welche Themen besonders interessant sind. Sollten Sie zu einzelnen Themen Fragen haben, sind wir jederzeit und gern für Sie unter +49 371 403 99 50 oder an
Herzlichst, Ihr markstein-Team ;-)
Die Mitversicherung der groben Fahrlässigkeit ist zweifelsohne ein wichtiger Deckungsinhalt und darf heutzutage in keinem guten Vertrag fehlen. Nachfolgend möchten wir kurz erklären, warum auf diese Punkte im Versicherungsschutz wertgelegt werden muss.
Wer anderen einen Schaden zufügt, ist erst mal prinzipiell gemäß § 823 BGB zum Schadensersatz verpflichtet. Diese Regelung ist Ihnen allen bestens bekannt. Doch wie sieht es mit der Haftung als Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber, den Arbeitskollegen oder Dritten (z. B. Kunden) aus? War da nicht irgendwas mit maximal drei Monatsgehältern?
Die Insurance Distribution Directive Richtlinie (IDD) ändert seit 23. Fenruar einmal mehr den Alltag der Versicherungsvermittler. Zum Glück!
Aus der freiwilligen Selbstverpflichtung zur Weiterbildung wird endlich die gesetzliche Pflicht. Die Weiterbildung muss gegenüber den Aufsichtsbehörden nachgewiesen werden.
In der EU tritt zum 01.07.2018 ein neues Reiserecht in Kraft. Die wesentlichen Änderungen für Reiseanbieter und Urlauber und was Sie beachten müssen, haben wir für Sie zusammengefasst.