Maschinenversicherung? Reicht die einfache Inhaltsversicherung denn nicht?
Was ist bei der Versicherung stationärer Maschinen zu beachten?
Maschinen sind für Betriebe wie die Schere für den Friseur, wie die Kuh für den Bauern oder die Farbe für den Maler. Darüber hinaus stellen sie für Betriebe jeder Branche in der Regel eine der größten Einzelinvestitionen dar. Gleichzeitig besteht eine hohe Abhängigkeit von der Funktionalität dieser Maschinen. Funktioniert die Maschine, kann damit Umsatz und Rohertrag erwirtschaftet werden. Daher ist weitreichenderer Schutz sinnvoll.
Einige Versicherer bieten die Maschinenversicherung in Form einer Pauschalversicherung an. Vorteil dieser: Es ist keine konkrete Auflistung und somit kein Anlagenverzeichnis mehr nötig! Ansonsten ist für stationäre wie für fahrbare Geräte und Maschinen die Einzelversicherung üblich. Das ist inzwischen auch gar nicht mehr so kompliziert, wie wir Ihnen im Folgenden zeigen möchten.
Welche Schadensfälle sind versichert?
Es handelt sich um eine sog. Allgefahrendeckung, d. h. jede Form von Beschädigung oder Zerstörung (Sachschaden), bis auf wenige Ausnahmen, ist versichert wie beispielsweise:
- Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Vorsatzhandlungen Dritter
- Kurzschluss oder Überspannung
- Sturm, Frost, Eisgang
- Mangel an Betriebsmitteln (Öl, Schmiermittel etc.)
- Schäden aus Einbruchdiebstählen und Vandalismus
- Bruchschäden an der Verglasung
Je nach Anbieter können optional zusätzliche Gefahren und Schäden z. B. bei Tunnelarbeiten, Arbeiten unter Tage sowie durch „Versaufen“ oder „Verschlammen“ im Einsatz auf Wasserbaustellen versichert bzw. im VEMA-Konzept inkludiert werden (bei gelegentlichem Einsatz bis max. vier Wochen/Jahr).
Mit dem Ausschluss der Klausel für innere Betriebsschäden (sog. Kaskodeckung) können Schäden, z. Bsp. an Motoren, Getrieben usw., vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden. Alle anderen Schäden (Montage oder Demontage, Vandalismus, Diebstahl usw.) bleiben mitversichert!
Warum reicht also die Sachversicherung bzw. Geschäftsinhaltsversicherung nicht aus?
Viele Schäden sind über die Sachversicherung nicht gedeckt, z. Bsp. Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Vorsatzhandlungen Dritter. Nicht selten führen Schäden durch Unaufmerksamkeit oder Ungeschicklichkeit zu großen Maschinenschäden, wie Spndelschäden. Die Sachversicherung deckt diese nicht ab, sodass eine Maschinenversicherung besonders wichtig ist.
Doppelte Versicherung - was soll das?
Nein, dem ist eigentlich nicht so. In den Verträgen werden wechselseitig die Gefahren ausgeschlossen, die bereits versichert sind. Besteht z. Bsp. bereits eine Einbruch-Diebstahlversicherung im Geschäftsinhaltsvertrag, kann diese Position aus der Maschinenversicherung ausgeschlossen werden - oder umgekehrt. Es wird also keine Doppelversicherung entstehen.
Leider wird dies oft am Markt vergessen, sodass tatsächlich viele Unternehmen doppelt Versicherungsbeiträge zahlen. Bitte beachten Sie: Die Versicherungsleistung erhalten Sie nur einmal, auch wenn Sie den Beitrag doppelt bezahlt haben. Deshalb sollten Sie Ihre Verträge prüfen.
Welcher Versicherungswert oder welche Versicherungssumme ist zu vereinbaren?
Grundsätzlich soll die Versicherungssumme dem Versicherungswert entsprechen, also dem jeweils gültigen Neuwert der zu versichernden Maschinen, auch wenn diese schon gebraucht sind. Neuwert ist der jeweils gültige Listenpreis der zu versichernden Sache im Jahr der Anschaffung zuzüglich der Bezugskosten, das sind z.B. Kosten für Verpackung, Fracht, Zölle, Montage. Rabatte oder Preiszugeständnisse bleiben dabei unberücksichtigt.
Ist kein Listenpreis zu ermitteln, weil es sich beispielsweise um eine Sonderanfertigung handelt, so wird der an die Preisentwicklung angepasste Kauf- oder Lieferpreis zu Grunde gelegt. Können weder Listenpreis noch ein Kauf- oder Lieferpreis ermittelt werden, so werden die Kosten ermittelt, die jeweils notwendig wären, um die Maschinen in der vorliegenden gleichen Art und Güte zuzüglich der Bezugskosten wiederherzustellen.
Zur Vermeidung einer Unterversicherung wird die sogenannte Summen- und Anpassungsklausel vereinbart. Darin wird geregelt, dass die Versicherungssumme, und somit auch der Beitrag des Vertrages, jährlich an die Preis- und die Lohnentwicklung (gibt das Statistische Bundesamt und GDV den Versicherern vor) angeglichen wird.
Dazu ein Tipp: Oftmals muss man nicht den wesentlich teureren Listenpreis versichern, sondern es reicht die Versicherung des Kaufpreises. Dieser muss im Rahmen der vereinbarten Unterversicherungsverzichtsklausel liegen und alles ist gut. Mehr dazu gern auf Anfrage im Chat.
Unterscheidung Teil- und Totalschaden
Die Maschinenversicherung ist keine reine Neuwertversicherung. Sie leistet bis zur Grenze der Entschädigung Neuwertersatz, jedoch nicht mehr als den Zeitwert. Bei Teilschäden werden die anfallenden Reparaturkosten und Aufwendungen zur Wiederherstellung erstattet. Sind die Wiederherstellungskosten höher als der Zeitwert der versicherten Maschine, so liegt ein Totalschaden vor.
Ein wichtiger Tipp
Es gibt sinnvolle Ergänzungen zur Maschinenversicherung. Einerseits ist die Maschinenmehrkostenversicherung zu nennen. Diese übernimmt die Kosten bei Anmietung einer Leihmaschine oder die Mehrkosten aus der Vergabe der Lohnaufträge an Fremdfirmen.
Besonders wichtig ist aber die Betriebsunterbrechungsversicherung. Diese sollte für exponierten Maschinen vereinbart werden.
Sie müssen zügig den Auftrag fertigstellen und liefern. Die Maschine fällt wegen eines Schadens aus. Der Maschinenversicherer wird die günstigste Reparatur bevorzugen, um die Schadenkosten gering zu halten. Dies heißt im Umkehrschluss, dass z. Bsp. das Ersatzteil wegen geringerer Kosten per Schiff und nicht per Luftkurier beschafft wird. Dies dauert deutlich länger. Oder Sie müssen die günstigere Reparaturfirma beauftragen, die aber den Auftrag erst in vier Wochen ausführen kann.
Ihr drigender Auftrag ist dem Versicherer egal. Er will Kosten minimieren.
Besteht eine Betriebsunterbrechungsversicherung, müsste der Versicherer für jeden Tag Maschinenausfall den Rohertrag der Maschine zahlen. Nun dreht sich das Blatt zu Ihren Gunsten. Der Versicherer ist bestebt, so schnell als möglich zu reparieren, um möglichst wenig bezahlen zu müssen. Deshalb wird die teure Reparatur mit dem teuren Ersatzteil und ggf. Luftfracht bezahlt, damit die Maschine schnellstmöglich wieder einsatzbereit ist.
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Bearbeitung: Vivian Leiteritz
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