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Haftpflicht

Eine Betriebs- und Produkthaftpflicht schützt den Unternehmer, das Unternehmen sowie dessen gesetzliche Vertreter vor den finanziellen Folgen der beruflichen Haftung, indem sie eine gegen das Unternehmen bzw. den möglichen Verursacher gestellte Forderung prüft und daraufhin entweder unberechtigte Ansprüche ablehnt oder berechtigte Ansprüche im Rahmen des vereinbarten Versicherungsumfangs reguliert.

Für spezielle Berufsgruppen ist eine reine Vermögensschadenhaftpflicht-Police vorteilhaft. Diese leistet auch unabhängig von einem vorherigen Sach- oder Personenschaden.

Wer benötigt diese Versicherung?

Alle Unternehmen - vom Gewerbetreibenden über den Ingenieur und Berater bis hin zum Industrieunternehmen.

Was ist versichert?

Je nach Umfang des bestehenden Vertrages, ist die gesetzliche Haftpflicht versichert, welche aus den Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen ihres versicherten Betriebes entstehen kann. Auch kann und sollte die gesetzliche Haftpflicht aus Mangelhaftigkeit oder Falschlieferung hergestellter oder gelieferter Produkte mitversichert sein.

Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, leistet die Betriebshaftpflicht-Versicherung Entschädigungszahlungen bis zur Höhe des entstandenen Schadens, maximal jedoch bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen.

Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?

Der Leistungsumfang der Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung erstreckt sich auf Personen-, Sach- und die daraus als Folge entstehenden Vermögensschäden.

Für einige Risiken gibt es separat im Vertrag festgelegte Deckungssummen, die als sogenannte Sublimite bezeichnet werden. Auf diese Sublimite ist besonders zu achten, denn eine hohe Deckungssumme von z. Bsp. 10,0 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden im Vertrag heißt nicht, dass auch der Produktschaden so versichert gilt. Oft sind solche Sublimite nur mit 50.000 EUR völlig unzureichend versichert.

Spezielle Produktvermögensschäden sind in der erweiterten Produkthaftpflicht-Versicherung mitversichert.

Deren Leistungsumfang erstreckt sich auf die Absicherung von Ansprüchen Dritter wie z.B.

  • durch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften;
  • infolge der Mangelhaftigkeit von Sachen, die erst durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung der gelieferten Erzeugnisse mit anderen Produkten entstehen;
  • wegen nutzlos aufgewendeter Kosten für die Ver- oder Bearbeitung fehlerhafter Erzeugnisse;
  • für Kosten für Aus- und Einbau mangelhafter Erzeugnisse;
  • durch Mängel an be- oder verarbeiteten Sachen;
  • durch Fehler gelieferter, montierter oder gewarteter Maschinen.

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?

Eine Haftpflichtversicherung deckt viele Schadensfälle ab, enthält aber auch Ausschlüsse. Nicht versichert sind z.B.:

  • Schäden, die man selbst erleidet (Eigenschäden);
  • Schäden, die man vorsätzlich herbeiführt;
  • Schäden, die nicht dem betriebsspezifischen Risiko unterliegen, wie z.B. Schäden an Kommissionsware oder Schäden, die nicht dem versicherten Risiko zuzuordnen sind und
  • reine Vermögensschäden, also Schäden am Vermögen anderer, die nicht durch vorausgehende Personen- oder Sachschäden entstanden sind.
Schutzschirm

Geltungsbereich der Versicherung?

Die Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung gilt regelmäßig für Betriebsstätten in Deutschland, kann aber auch auf Niederlassungen oder Tochter-/Schwesterunternehmen in Europa und weltweit ausdehnt werden.

Darüber hinaus besteht auch Versicherungsschutz im Ausland für in Deutschland hergestellte Produkte, wenn diese ins Ausland gelangt sind, ohne dass der versicherte Betrieb dorthin geliefert hat oder hat liefern lassen. Dies nennt man indirekte Exporte.

Für Produkte, welche durch direkten Export ins Ausland gelangen, kann der Versicherungsschutz erweitert werden. Spezielle Regelungen gibt es für Betriebe, welche für die Kfz-Industrie produzieren.

Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?

Die Höhe der Versicherungssumme ist vom speziellen Risiko des Versicherungsnehmers abhängig und frei wählbar, sollte aber auf das Unternehmen und deren Leistungen angepasst sein.

Viele Unternehmen haben die Deckungssummen nicht auf den Leistungsumfang bzw. die Tätigkeitsbereiche bzw. Tätigkeits-/Exportgebiete angepasst, sodass es zum Beispiel bei Personen-, Sach- oder Vermögensschäden zu Unterdeckungen kommen kann. Solche Unterdeckungen können das jeweilige Unternehmen in die Insolvenz treiben.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

  • Kosten zum Ausgleich berechtigter Ansprüche und;
  • Kosten zur Abwehr unberechtigter Ansprüche.

Die Schadenzahlung erfolgt immer unter Abzug des vereinbarten Selbstbehaltes. Der Selbstbehalt wird im Vorfeld vertraglich vereinbart und kann individuell für die unterschiedlichen Bereiche geregelt sein.

Was ist zu beachten?

Jeder Betrieb benötigt individuellen Versicherungsschutz. Daher muss im Vorfeld das genaue Tätigkeits- und Produktprofil ermittelt werden, um sinnvollen Versicherungsschutz herstellen zu können. Wie bei allen Versicherungsverträgen kommt es auch bei den Haftpflichtversicherungen auf die Vertragsdetails im Schadenfall an.

Schadenbeispiele aus dem Alltag:

Schadenbeispiel 1 - Unachtsamkeit

Beim Abladen einer Maschine vom LKW des Herstellers wird durch Unachtsamkeit des Kranführers ein Mitarbeiter des Auftraggebers schwer verletzt. Es werden Heilbehandlungskosten, Schmerzensgeld und Entgeltfortzahlung geltend gemacht.

Schadenbeispiel 2 - Montagefehler

Der "Haus-Elektrikermeister" verlegte in der Produktionshalle seines Kunden mehrere neue Elektroleitungen zum Anschluss einer Maschine. Einige Zeit später kommt es aufgrund eines Kurzschlusses zu einem Brand, der die gesamte Produktionshalle erfasst. Die hinzugezogenen Brandinspektoren der Kripo konnten die Schadensursache und den Verursacher eindeutig ermitteln – die Versicherung des Elektrikers musste daraufhin für den Schaden aufkommen. Da der Gesamtschaden (Produktionshalle, Maschinen, Betriebsunterbrechung) die geringe Deckungssumme der Betriebshaftpflicht des Elektrikers deutlich überstieg, melde der Elektriker Insolvenz an.

TIPPS für Ihren Versicherungsschutz

Auftragnehmer/Subunternehmer: Prüfen Sie immer, ob Ihre Auftragnehmer oder Subunternehmer eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung vorhalten. Lassen Sie sich diese vom Versicherer schriftlich bestätigen. Ihr Versicherer wird im Schadenfall an diesen Regress nehmen. Dies ist für Ihren Versicherungsschutz und Ihre Schadenquote wichtig. Nur mit niedriger Schadenquote können Sie ausgezeichnete Konditionen verhandeln.

Deckungssummen für Personen-, Sach-, Vermögensschäden: Oft werden die Deckungssummen zu niedrig bemessen - ganz besonders die Vermögensschäden. Wählen Sie Ihre Deckungssumme nach einem möglichen Maximalschaden, der bei Ihrem Auftrag entstehen kann. Oft können Sie zum gleichen Preis deutlich höhere Deckungssummen verhandeln. Zu niedrige Deckungssummen können im Schadenfall für Sie und Ihr Unternehmer existenzielle Folgen haben.

Ihre Betriebsbeschreibung: Die genaue Beschreibung Ihres betrieblichen Risikos im Versicherungsvertrag ist elementar wichtig. Melden Sie dem Versicherer alle Details schriftlich. Der kleine Mehraufwand lohnt sich, denn viele Schäden werden von den Versicherern zur Regulierung abgelehnt, weil die Betriebs-/Risikobeschreibungen nicht vollständig waren.

Umweltrisiken: Lassen Sie im Versicherungsvertrag alle Umweltanlagen pauschal versichern. Damit vermeiden Sie, dass sich der Versicherer wegen einer Fehl-/Falschmeldung aus der Regulierung ziehen kann. Es kostet nicht mehr. man muss es nur richtig verhandeln.

Produkthaftpflichtrisiken: Lassen Sie alle Deckungsbausteine der Produkthaftpflicht mitversichern. Oftmals werden aus Unkenntnis nur Baustein I und II versichert. Aber die Bausteine II bis VI können bei der Beschreibung des Schadenfalls elementar wichtig werden. Auch das kostet regelmäßig nicht mehr Beitrag, wird aber aus Unkenntnis oft vergessen.

Serienschäden:: Achten Sie bei der Definition der Serienschäden im Vertrag darauf, dass der Selbstbehalt nur einmal für alle Schäden zur Anwendung kommt. Wird dies nicht vereinbart, kann es je nach Produkt und Schaden sein, dass Sie wegen der vielen Einzelselbstbehalte den Gesamtschaden letztendlich selbst zahlen müssen. Kostet nix, man muss nur wissen wie.

Es gibt neben den benannten sinnvollen Zusatzbausteine viele andere mehr, die Sie für Ihre Betriebshaftpflichtversicherung berücksichtigen sollten, um Ihren Versicherungsschutz zu verbessern. Wenn wir Sie bei der Gestaltung Ihres Versicherungsschutzes unterstützen sollen, kommen Sie einfach auf uns zu.

Unser Fachgebiet ist es, maßgeschneiderten Versicherungsschutz zu schaffen. Die üblicherweise am Markt verkauften Standardverträge beinhalten viele Deckungslücken (sogenannte K.O.-Klauseln) und sind für Produktionsunternehmen nicht geeignet.

Unsere Fachspezialisten beraten Sie gern, wie Sie Ihren Versicherungsschutz kostenneutral aufwerten können bzw. Ihre Unternehmensrisiken sinnvoll absichern.

Sie erreichen uns auch per Chat oder telefonisch unter: +49-371-40399-50.

Haben Sie Fragen zu anderen Unternehmensversicherungen oder zur Versicherung der Unternehmerfamilie, dann kommen Sie gern auf uns zu.

Wir stehen Ihnen bei allen Versicherungsfragen oder für Anregungen 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr per Chat, telefonisch unter: +49-371-40399-50, per E-Mail oder über unser Kontaktformular zur Verfügung. Gern rufen wir Sie zurück.

 

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