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Die Produkthaftpflichtversicherung ist eine Zusatzdeckung innerhalb der Betriebshaftpflichtversicherung, welche optional abgeschlossen werden kann. Grundsätzlich wird diese benötigt, wenn eigene Produkte hergestellt werden, da Schäden, die aus diesen entstehen, in der standardisierten Betriebshaftpflichtversicherung unzureichend oder nicht versichert sind.

Was kann versichert werden?

Die erweiterte Produkthaftpflichtversicherung schützt den Unternehmer sowie dessen gesetzliche Vertreter vor Produktvermögensschäden. Insbesondere ist auch die gesetzliche Haftpflicht aus Mangelhaftigkeit oder Falschlieferung hergestellter oder gelieferter Produkte versichert. Es ist zu beachten, dass in den meisten Angeboten/Verträgen die Versicherungssummen und Selbstbeteiligungen von der Betriebshaftpflicht abweichen.

Welche Gefahren sind versichert?

Der Leistungsumfang erstreckt sich auf die Absicherung von Ansprüchen Dritter wie z.B.:

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  • dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften
  • infolge der Mangelhaftigkeit von Sachen, die erst durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung der gelieferten Erzeugnisse mit anderen Produkten entstehen
  • wegen nutzlos aufgewendeter Kosten für die Ver- oder Bearbeitung fehlerhafter Erzeugnisse
  • Kosten für Ausbau des eigenen mangelhaften Produktes und den Einbau eines mangefreien Produktes
  • durch Mängel an be- oder verarbeiteten Sachen
  • Herstellung mangelhafter Produkte durch Fehler gelieferter, montierter oder gewarteter Maschinen.

Wer benötigt diese Versicherung?

Diese Deckungserweiterung ist insbesondere für das produzierende Gewerbe (Hersteller bzw. Quasihersteller) erforderlich. Aber auch alle Unternehmen, die mit Produkten handeln.

Welche Gefahren oder Schäden sind nicht versichert?

  • Schäden am eigenen Produkt
  • Nachlieferung eines mangelfreien Produktes
  • Schäden, die auf bewusstes Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften zurückzuführen sind.
  • Ansprüche aufgrund Lieferung von Sachen, die mit einem Rechtsmangel behaftet sind.

Wie weit geht der Geltungsbereich dieser Versicherung?

Die Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung gilt für Betriebsstätten in Deutschland. Sofern von diesen Betriebsstätten Schäden im Ausland ausgehen, besteht hierfür auch innerhalb Europas Versicherungsschutz. Dieser kann bei Bedarf auf Schäden außerhalb Europas oder für Betriebsstätten außerhalb Deutschlands ausgedehnt werden.

Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz im Ausland für in Deutschland hergestellte Produkte, wenn diese ins Ausland gelangt sind, ohne dass der versicherte Betrieb dorthin geliefert hat oder hat liefern lassen (indirekte Exporte).

Für Produkte, welche durch direkte Exporte ins Ausland gelangen, kann der Versicherungsschutz auf Antrag erweitert werden. Spezielle Regelungen gibt es für Betriebe, welche für die Kfz-Industrie produzieren.

Wie wird die Deckungssumme/Versicherungssumme ermittelt?

Die Höhe der Deckungssumme ist vom speziellen Risiko des Versicherungsnehmers abhängig und frei wählbar. Die Haftung für Schäden richtet sich nach § 823 BGB und besteht grundsätzlich in unbegrenzter Höhe. Das Produkthaftungsgesetz mit seiner verschuldensunabhängigen Haftung sieht jedoch eine Höchsthaftungsgrenze von 85 Mio. Euro für Personenschäden vor, die durch ein Produkt oder gleiche Produkte mit demselben Fehler entstehen. Bei Sachschäden gelten keine Höchsthaftungsgrenzen. Die Leitfrage bei der Festlegung der Deckungssumme könnte lauten: Wie teuer kann ein Schaden maximal werden? Dabei ist zu beachten ob in Serien gefertigt wird oder Einzelprodukte hergestellt werden.

Welche Zahlungen werden im Schadensfall geleistet?

  • Der Versicherer übernimmt die Kosten zum Ausgleich berechtigter Ansprüche.
  • Gleichzeitig sind auch die Kosten für die Abwehr unberechtigter Ansprüche mitversichert. Diese beinhalten i. d. R. Rechtsanwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten.
  • Die Schadenzahlung erfolgt immer unter Abzug des vereinbarten Selbstbehaltes. Der Selbstbehalt wird im Vorfeld vertraglich vereinbart und kann individuell für die unterschiedlichen Bereiche geregelt sein. Hier kann es zu einem Stolperstein für das versicherte Unternehmen kommen. Denn es sollte vereinbart sein, dass der Selbstbehalt nur einmal in Ansatz gebracht wird, wenn mehrere gleichartige Schadenfälle auftreten (Serienschaden). Sonst kann es für das versicherte Unternehmen zum „Fiasko“ werden und hohe Bilanzschäden verursachen.

Was ist zu beachten?

Auch hier liegt der Fehler im Detail. Die am Markt angebotenen Standardverträge eignen sich in den meisten Fällen nicht. Jede Firma Betrieb benötigt individuellen Versicherungsschutz. Die Policen bestehen aus verschiedenen Bausteinen mit frei wählbaren Deckungserweiterungen und Zusatzklauseln. Besonders die Zusatzklauseln sind zu beachten und müssen kundenspezifisch vereinbart werden.

Schadenbeispiele aus der Praxis

Fenster

1. Fenster mit Durchfluss

Ein Kunde stellt fest, dass die gelieferten Aluminiumfenster der Firma XY Metallbau fehlerhaft sind. Es dringt Wasser von außen ein. Der Kunde zeigt diesen Mangel beim Hersteller an. Nacharbeiten bringen nichts. Die Fenster müssen wieder ausgebaut und neue eingebaut werden. Die gesamten Ein- und Ausbaukoste sind versichert.

2. Kühlsystem mit Loch

Firma XY Metallverarbeitung bohrt in Kühlersysteme des Auftraggebers Löcher an der falschen Stelle und beschädigt dabei die Kühlersysteme. Der Auftraggeber kann diese nicht verwenden. Der Versicherer ersetzt den Schaden beim Auftraggeber.

3. Pizza mit Metall

Salamihersteller XY liefert an den Pizzahersteller AB Salami aus. Kunden stellen fest, dass sich in der Pizza Metallteile befinden. Die Pizzas werden am Markt zurückgerufen und der Schaden bei Pizzahersteller muss durch den Versicherer der Salami XY ersetzt werden.

4. Klein aber oho…

Kunststoffverarbeiter WX produziert Abstandshalter. Der Auftraggeber verbaut diese in seine Werkzeugmaschinen und liefert diese aus. In der Folge kommt es zu Schäden in den Maschinen, weil die Abstandhalter brechen. Der Versicherer von WX übernimmt die Aus- und Einbaukosten sowie die Folgereparaturkosten.

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

Sofern Sie in der Automobil-, Luftfahrt-, Medizintechnik-, Lebensmittel-Industrie tätig sind, sollte der Versicherungsschutz speziell gestaltet werden, weil eventuell Rückrufkosten-, Bilanzschutz- und Produktschutzdeckungen erforderlich sind.

TIPPS für Ihren Versicherungsschutz

Lieferketten: Ansprüche der Geschädigten gegen den Versicherer der Hersteller/Verarbeiter scheitert regelmäßig an fehlenden vertraglichen Beziehungen. Gibt es nämlich eine sogenannte Lieferkette und der Geschädigte hat mit dem Verursacher (Hersteller/Verarbeiter) keine Vertragsbeziehung wird es „schwieriger“ mit der Schadenregulierung, denn der Versicherer wird sich auf Ziffer 7.3 AHB berufen, weil wegen der fehlenden Vertragsbeziehung die Kosten im Sinne der erweiterten Produkthaftpflichtversicherung nicht auf die fehlende Haftung des Versicherungsnehmers zurückzuführen sind. Aber natürlich kann der Hersteller/Verarbeiter Interesse daran haben, dass der Geschädigte Schadenersatz erlangt.

Hier ist eine Sonderlösung im Rahmen der Betriebs-/Produkthaftpflichtversicherung notwendig. Besteht kein direktes Vertragsverhältnis, weil z. B. der Geschädigte die Produkte des Herstellers über einen Händler bezogen hat, und ist deshalb eine Haftung nicht gegeben, so muss die Lieferkettenklausel vereinbart werden.

 

Es gibt neben diesem benannten sinnvollen Zusatzbaustein viele weitere mehr, die für Ihr Unternehmen und Ihre Produkthaftpflichtversicherung sinnvoll sein können. Wenn wir Sie bei der Gestaltung Ihres Versicherungsschutzes unterstützen dürfen, kommen Sie einfach auf uns zu.

 

Unser Fachgebiet ist es, maßgeschneiderten Versicherungsschutz zu schaffen. Die üblicherweise am Markt verkauften Standardverträge beinhalten viele Deckungslücken (sogenannte K.O.-Klauseln) und sind für Produktionsunternehmen nicht geeignet.

Unsere Fachspezialisten beraten Sie gern, wie Sie Ihren Versicherungsschutz kostenneutral aufwerten können bzw. Ihre Unternehmensrisiken sinnvoll absichern.

Sie erreichen uns auch per Chat oder telefonisch unter: +49-371-40399-50.

Haben Sie Fragen zu anderen Unternehmensversicherungen oder zur Versicherung der Unternehmerfamilie, dann kommen Sie gern auf uns zu.

Wir stehen Ihnen bei allen Versicherungsfragen oder für Anregungen 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr per Chat, telefonisch unter: +49-371-40399-50, per E-Mail oder über unser Kontaktformular zur Verfügung. Gern rufen wir Sie zurück.

 

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