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Ohne die Betriebseinrichtung würde manches Unternehmen nicht funktionieren.

Wer benötigt diese Versicherung?

In der Regel verfügt jedes produzierende Unternehmen über eine Betriebseinrichtung, Waren, Vorräte und Werkzeuge. Diese gilt es zu sichern, um die Wiederbeschaffung sicherstellen zu können.

Was ist versichert?

Einrichtungen:

Technische und kaufmännische Betriebseinrichtung und Werkzeuge, welche zum Gebrauch durch den Versicherungsnehmer bestimmt sind, wie zum Beispiel:

  • Maschinen, elektronische Datenverarbeitungsanlagen, technische Geräte und dergleichen;
  • betriebsbedingte Installationen;
  • Werkzeuge und Ersatzteile;
  • Betriebs-, Lager- und Büroeinrichtungen;
  • Betriebsfahrzeuge ohne Kontrollschilder wie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Hubstapler etc.

Sofern vorhanden und gewünscht, können auch fremde Sachen mitversichert werden, die Sie in Obhut haben oder nutzen.

Waren und Vorräte:

  • Eingekaufte Waren und Vorräte (Rohmaterial);
  • hergestellte Halb- und Fertigfabrikate, die zum Verkauf oder zum Verbrauch bestimmt sind;

Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?

Sturm

Grundsätzlich sind alle Gefahren einzeln versicherbar. Die „klassische“ Geschäftsinhaltsversicherung beinhaltet die Gefahren:

  • Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion), inkl. Verrußungsschäden, als Folge eines Feuers;
  • Leitungswasser- und Nässeschäden an Betriebseinrichtung und Waren, auf Grund von bestimmungswidrig ausgetretenem Leitungswasser (Rohrbruch, Frostschäden an Rohren);
  • Sturm/Hagel sowie auch das Eindringen von Regen durch Sturm verursachte Gebäudeschäden;
  • Einbruchdiebstahl/Vandalismus und Raub, Ersatz der gestohlenen Einrichtungen oder Waren sowie die Beseitigung von Schäden an der Betriebseinrichtung durch Vandalismus und die Ersatzleistung bei Raub (z. Bsp. Beraubung von Mitarbeitern auf dem Weg zur Bank);
  • Überschwemmung, Rückstau von Wasser und weitere Naturkatastrophen, wie Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbrüche.

Zusätzlich versicherbar sind:

  • Schäden durch böswillige Beschädigungen, Fahrzeuganprall, Rauch, innere Unruhen und Aussperrungen sowie im Vertrag unbenannte Gefahren;
  • weitere Gefahren, wie z. Bsp. Nutzwärmeschäden, Sengschäden, Schäden durch Regenwasser aus Regenrohren, Terror usw.
  • Schäden durch Sprinklerleckage.

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?

Achten Sie bitte darauf - ganz gleich was Ihnen erzählt wird - es sind ausschließlich die im Versicherungsvertrag vereinbarten/benannten Gefahren versichert.

  • vorsätzlich herbeigeführte Schäden;
  • Schäden im Zusammenhang mit Kriegsereignissen, Kernenergie;
  • Leitungswasserversicherung: Schäden durch Wasserdampf, durch Plansch- oder Reinigungswasser, durch Schwamm und durch Sprinklerleckage;
  • Einbruchdiebstahlversicherung: Schäden an Automaten sowie an verschlossenen Registrierkassen;
  • Sturmversicherung: Schäden durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz in nicht ordnungsgemäß geschlossene Öffnungen;

Wo gilt die Versicherung?

Versicherungsschutz besteht für die im Versicherungsvertrag genannten Risikoorte.

TIPP: Achten Sie darauf, dass neu hinzukommende Risikoorte (Niederlassungen usw.) automatisch versichert sind.

Ermittlung der Versicherungssumme:

Die Versicherungssumme entspricht dem Neuwert. Hier wird es oft in den Unternehmen kompliziert, weil z. Bsp. alte im Gebrauch befindliche Sachen bilanziell abgeschrieben und nicht mehr am Markt verfügbar sind. Hier gilt es, die richtige Versicherungssumme zu ermitteln, weil fehlerhafte Wertermittlungen schnell zur Unterversicherung führen kann.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

  • Ersatz der versicherten Sachen oder Reparatur bis hin zum Neuwertersatz nach einem Totalschaden.
  • Aufräum- und Abbruchkosten, insbesondere Aufräumen der Schadenstätte, Entsorgung von beschädigten bzw. zerstörten versicherten Sachen, die z.B. nach einem Brand als Sondermüll gelten.
  • Bewegungs- und Schutzkosten, sofern nötig, wird auch unbeschädigtes Inventar, z.B. zu dessen Schutz bei den Aufräumarbeiten, entsprechend gelagert.
  • Feuerlöschkosten, Kosten für Sachverständige und alle mit der Minderung des Schadens verbundene Kosten usw. usf.

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

Explosion

Nach einem großen Schaden ist es oft nicht möglich, den gewohnten Geschäftsbetrieb zeitnah wiederherzustellen. Dies kann an länger andauernden Renovierungsarbeiten, einer zeitaufwändigen Schadenbeseitigung oder ausstehenden Baugenehmigungen liegen. Da die Fixkosten wie z.B. Personalkosten (Löhne/Gehälter), Miete usw. dennoch weiterlaufen, kann eine solche Situation durchaus schnell existenzbedrohend werden. Hiergegen kann man sich mittels einer Betriebsunterbrechungsversicherung absichern. Diese übernimmt für die Dauer des Betriebsstillstandes die anfallenden Fixkosten. Die Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt Ihnen aufgrund eines Sachschadens entgangene Betriebsgewinne und fortlaufende, umsatzunabhängige Betriebskosten bis zur vereinbarten Haftzeit (in der Regel 12 bis 36 Monate ab Eintritt des Sachschadens). Kürzere oder längere Haftzeiten können vereinbart werden.

Schadenbeispiel 1 - Brand in einer Maschinenhalle

Bei Arbeiten mit der Flex war ein Mitarbeiter unvorsichtig und hat die notwendigen Sicherungsmaßnahmen nicht eingehalten. Es kam zum Funkenflug auf herumliegende Putzlappen. Das Feuer ging auf abgelagerte Ölfässer über. Die Maschinenhalle brannte aus und das Feuer griff trotz eigenen Brandabschnittes aufs benachbarte Lager über. Dieses konnte durch die Feuerwehr großteils gerettet werden.

Schadenbeispiel 2 - Überflutung eines Elektroniklagers

Bedingt durch schwere und langanhaltende Niederschläge wurde das Kanalsystem völlig überlastet. Die Wassermassen konnten nicht schnell genug abfließen und gelangten in die Kellerschächte einer Elektronikfima, die dort fertige und halbfertige Ware lagerte. Das Wasser stand ca. 40 cm hoch und vernichtete somit alle bereits produzierten Lieferungen der nächsten sechs Wochen.

Schadenbeispiel 3 - Dach einer Lagerhalle abgedeckt

Durch einen schweren Herbststurm wurde bei einem Großhändler für Holzmöbel das Dach einer Lagerhalle auf über 20 m² abgedeckt. Als Folge konnten Regen und Hagel ungehindert die in der Halle gelagerten Waren durchnässen. Bei den meisten Waren war eine wirtschaftlich sinnvolle Reparatur nicht mehr möglich.

TIPPS für Ihren Versicherungsschutz

Versicherungssumme: Wie oben schon beschrieben, achten Sie auf die richtige Ermittlung der Versicherungssumme. Im Schadenfall werden die vom Versicherer beauftragten Sachverständigen die richtige Ermittlung der Versicherungssumme als erstes prüfen und eine mögliche Unterversicherung anrechnen. Vereinbaren Sie am besten mit dem Versicherer den grundsätzlichen Verzicht auf eine Anrechnung der Unterversicherung. Stellt nämlich der Versicherer eine Unterversicherung fest, kann Ihnen dies die Existenz kosten. Mehr zur Unterversicherung hier: Wichtige Hinweise zur Sachversicherung => Unterversicherung

Sachverständigenkosten: Im Versicherungsvertrag sollte vereinbart sein, dass der Versicherer auch Ihre Sachverständigenkosten übernimmt, wenn Sie die Leistung des Versicherers anzweifeln oder überprüfen möchten. Sonst fließt noch mehr Liquidität aus Ihrem Unternehmen ab, die im größeren Schadenfall sowieso knapp ist.

Repräsentanten: Achten Sie auch hier darauf, dass eine gute Repräsentantenklausel vereinbart wird, damit Sie für die durch Mitarbeiter, Handwerker u.a. nicht haften müssen bzw. der Versicherer Ihnen Kenntnis anrechnet.

Es gibt neben den benannten sinnvollen Zusatzbausteine zahlreiche weitere, die es zu beachten gilt und die in den am Markt verkauften Verträgen fehlen. Diese sollten Sie unbedingt für Ihre Geschäftsversicherung berücksichtigen, um Ihren Versicherungsschutz zu verbessern. Meist stimmen die niveauvollen Versicherer ohne Mehrprämie zu. Wenn wir Sie bei der Gestaltung Ihres Versicherungsschutzes unterstützen sollen, kommen Sie einfach auf uns zu.

 

Unser Fachgebiet ist es, maßgeschneiderten Versicherungsschutz zu schaffen. Die üblicherweise am Markt verkauften Standardverträge mit den vielen Deckungslücken sind für Produktionsunternehmen nicht geeignet. Unsere Fachspezialisten beraten Sie gern, wie Sie Ihren Versicherungsschutz kostenneutral aufwerten können.

Sie erreichen per Chat oder über unser Kontaktformular (Gern rufen wir Sie zurück.) oder telefonisch unter: +49-371-40399-50.

 

Unser Fachgebiet ist es, maßgeschneiderten Versicherungsschutz zu schaffen. Die üblicherweise am Markt verkauften Standardverträge beinhalten viele Deckungslücken (sogenannte K.O.-Klauseln) und sind für Produktionsunternehmen nicht geeignet.

Unsere Fachspezialisten beraten Sie gern, wie Sie Ihren Versicherungsschutz kostenneutral aufwerten können bzw. Ihre Unternehmensrisiken sinnvoll absichern.

Sie erreichen uns auch per Chat oder telefonisch unter: +49-371-40399-50.

Haben Sie Fragen zu anderen Unternehmensversicherungen oder zur Versicherung der Unternehmerfamilie, dann kommen Sie gern auf uns zu.

Wir stehen Ihnen bei allen Versicherungsfragen oder für Anregungen 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr per Chat, telefonisch unter: +49-371-40399-50, per E-Mail oder über unser Kontaktformular zur Verfügung. Gern rufen wir Sie zurück.

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